Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Tattoo Werke - Stand 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Studio Tattoo Werke, Vorhelmerstr. 1, 59269 Beckum und seinen Kund:innen (im Folgenden "Person(en)" genannt) für alle Dienstleistungen, insbesondere Tätowierungen und Beratungen, die von Frau Dilara Lange (im Folgenden "Tätowiererin" genannt) erbracht werden.
2. Vertragsschluss
a. Ein Vertrag über eine Tätowierung kommt durch die Auftragserteilung durch die Person und die Annahme durch die Tätowiererin zustande. Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich oder über Online-Kanäle erfolgen.
b. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre werden nicht tätowiert.
c. Die Tätowiererin behält sich das Recht vor, jeden Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
d. Die Person bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen wurden und die Person mit deren Inhalt einverstanden ist.
3. Rechte und Pflichten der Person, Tätowiererin, Studio
a. Das Studio sich zum Termin in einwandfreiem hygienischem Zustand zu befinden. Sollte die Person sich unwohl oder unsicher fühlen bzgl. Hygiene oder anderer Gründe, die die Tätowiererin oder das Studio betreffen, steht es ihr frei dies umgehend zu äußern und den Termin ggf. zu verschieben oder abzusagen. Eine solche Situation muss jedoch in jedem Fall belegbar und nachvollziehbar sein. Hinterlegte Kautionen/ Anzahlungen verfallen beim Verlassen des Studios, wenn kein Ersatztermin vereinbart wurde. Bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall zu zahlen.
b. Die Tätowiererin hat sich nicht um das leibliche Wohl der Person zu kümmern. Es steht dem Studio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw. Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflegung wie Essen oder andere Genussmittel sind von der Person mitzubringen, und außerhalb des Behandlungsbereiches zu verzehren.
c. Die Tätowiererin ist nicht dazu verpflichtet Arbeiten von anderen Tätowierern zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen.
d. Die Tätowiererin verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei unvorhergesehenen Ausfällen seitens der Tätowiererin wird ein Ersatztermin angeboten.
e. Die Person ist verpflichtet, die Tätowiererin vor der Tätowierung über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Tätowierung relevant sein könnten, insbesondere über Allergien, Krankheiten, Medikamenteneinnahme oder Schwangerschaft.
f. Die Person ist verpflichtet, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Verhinderung ist die Person verpflichtet, die Tätowiererin rechtzeitig, mindestens 72 Stunden vorher, zu informieren. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage behält die Tätowiererin die vorher geleistete Anzahlungskaution als Verdienstausfall ein. Dabei verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin und bereits vereinbarte Folgetermine.
g. Die Person ist verpflichtet pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen, damit die Tätowiererin sicherstellen kann, ihre Folgetermine einhalten zu können. Bei einer Verspätung von über 15 Minuten steht es der Tätowiererin frei, den Termin als abgesagt durch die Person zu werten und die Anzahlung als Verdienstausfall einzubehalten.
h. Die Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Tätowiererin bezüglich der Pflege des frisch gestochenen Tattoos zu befolgen.
i. Der Person ist es erlaubt, eine andere Person als mentale Unterstützung zum Termin mitzubringen dies sollte der Tätowiererin jedoch vorher mitgeteilt werden. Von mehreren Begleitpersonen ist auf Grund von Platz, Hygienegründen und einer ruhigen Arbeitsatmosphäre abzusehen.
j. Kinder sind auf Grund einer gewünschten ruhigen Arbeitsatmosphäre die die Tätowiererin für die Umsetzung der Tätowierung benötigt nicht ins Studio mitzubringen. Es ist frühzeitig für eine Betreuung der Kinder zu sorgen.
k. Tiere sind aus Hygienischen Gründen nicht gestattet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise für Tätowierungen richten sich nach Größe, Körperstelle, Aufwand und der Komplexität des Motives. Vor Beginn der Tätowierung wird ein Festpreis vereinbart der an Hand der oben genannten Faktoren geschätzt wird. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die die Tätowiererin nicht vorherbestimmen kann (z.B. Schmerztoleranz der Person oder dessen Hautbeschaffenheit), sodass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist. Die Tätowiererin gibt eine geschätzte Zeitspanne an, diese beinhaltet das Vorgespräch, die Anbringung der Vorlage, die Tätowierung, das Erstellen von Fotos des Tattoos, sowie der Nachsorgeberatung und kurze, angemessene Pausen.
b. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive eines Nachstechtermins, der innerhalb von 12 Wochen nach der letzten Sitzung vereinbart werden muss.
c. Die Bezahlung erfolgt in bar oder nach Vereinbarung per direkt- Überweisung nach der Erbringung der Leistung.
d. Anzahlungen werden bei Terminvereinbarung fällig. Sie sollte Spätestens innerhalb von 5 Werktagen auf dem Geschäftskonto eingegangen sein. Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet. Ohne eine rechtzeitige Anzahlung gilt ein Termin nicht als gebucht.
e. Bei frühzeitigen Terminabsagen, bei denen die Anzahlung bestehen bleibt, hat die Person ein Kalenderjahr Zeit einen Ersatztermin zu vereinbaren oder die Anzahlung in Form eines Gutscheines bei der Tätowiererin abzuholen. Kommt die Person dem nicht nach, verfällt die Anzahlung.
f. Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt ausschließlich in Form eines frei übertragbaren Gutscheines. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer/ besonders aufwändiger Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde.
g. Wird der Termin aus gesundheitlichen Gründen abgesagt ist die so früh wie möglich mitzuteilen. Bei der Vorlage eines ärztlichen Attest, wird die Anzahlung für einen neuen Termin einbehalten.
h. Von der Person unnötigerweise abgehaltene Pausenzeiten wie z. B mehrfache Raucherpausen, Telefonieren etc. gelten als Arbeitszeit der Tätowiererin und können extra berechnet werden.
6. Änderung Motivwunsch
a. Sollte die Person nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche haben, wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts.
b. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags zu sehen, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung, dessen Annahme in ihrem freien Belieben liegt.
c. Besprochene Projekte sollten zum Tag des Termins auch so umgesetzt werden können. Kurzfristige Änderungen des vorbereiteten Tattoos bzgl. Größe, Position oder sogar des ganzen Motives sind der Tätowiererin mindestens drei Werktage vorher mitzuteilen. Erhebliche Änderungen zum Termin sind unerwünscht und dürfen ohne Angabe von weiteren Gründen abgelehnt werden. Kommt die Tätowiererin dem neuen Motivwunsch dennoch nach / erstellt eine neue Vorlage, wird der zeitliche Aufwand für die vorherige (nicht verwendete) Vorlage/Arbeit separat berechnet. Sofern nicht anders vereinbart wird die Anzahlung für die Mehrarbeit einbehalten und das neue Motiv ist ohne Abzug einer Anzahlung zu bezahlen.
d. Entscheidet sich die Person beim Termin, an dem mehrere kleine Motive tätowiert werden sollen, ein oder mehrere Motive doch nicht tätowieren zu lassen, behält die Tätowiererin sich das Recht vor die Erstellung der Vorlage/n separat zu berechnen. Sofern nicht anders vereinbart wird die Anzahlung für die Mehrarbeit einbehalten und das neue Motiv ist ohne Abzug einer Anzahlung zu bezahlen.
e. Die Vorlage wird nach Rücksprache mit der Person nach bestem Wissen erstellt. Drei Änderungen des Motives sind preislich in dem Festpreis mit inbegriffen. Sollten weitere Änderungswünsche erfolgen, steht es der Tätowiererin frei, diese gesondert vergüten zu lassen.
7. Nachstecharbeiten
a. Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen inklusive Nachstecharbeiten. Unter Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach Abheilung der Tätowierung zu verstehen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt individuell von der Person, insbesondere von ihrer Hauteigenschaften und/oder der Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab.
b. Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 12 Wochen nach dem letzten Tag der Leistungserbringung einzufordern, andernfalls sind die Nachstecharbeiten gesondert vergütungspflichtig.
c. Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeiten durch die Person grundlos und/ oder ohne fristgerechte Absage (72 Stunden vor dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf kostenfreie Nachstecharbeiten. Bei mehrfacher Absage (ab der zweiten Verschiebung) oder bei Nichterscheinen ohne Absage erlischt der Anspruch auf die unentgeltliche Leistung. In diesem Fall wird die Nachstecharbeit Vergütungspflichtig.
d. Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich.
e. Nachstecharbeiten, die aufgrund unsachgemäßer Pflege durch die Person oder Missachtung von Punkt 7 anfallen sind gesondert vergütungspflichtig. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil der Tätowiererin.
f. Das Nachstechen ist einmal kostenfrei, jedes weitere Mal beruht nicht an unsachgemäßem Arbeiten der Tätowiererin oder schlechtem Heilvorgang und obliegt somit nicht mehr der Sorgfaltspflicht der Tätowiererin. Es fallen somit die normalen Kosten an.
8. Orthografische Richtigkeit / Einwilligung ins Motiv
a. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Die Person wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die korrekte Schreibweise und Rechtschreibung aufweist.
b. Zu Beginn der Tätowierung wird durch die Tätowiererin eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Die Person nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genau in Augenschein und prüft ggf. auf eventuelle Fehler insbesondere bei Schriften und Zahlen.
c. Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von der Person übersetzten Sprachen oder römischen Daten, Punktschrift, Blindenschrift oder andere Glyphen wie Runen oder dergleichen.
d. Fehler oder Änderungswünsche teilt die Person der Tätowiererin vor Beginn der Sitzung mit.
Mit Beginn der Arbeit willigt die Person in die Positionierung, den Inhalt der Arbeit und das Motiv ein.
9. Mögliche Komplikationen
a. Für Komplikationen, welche außerhalb Beherrschbarkeit der Tätowiererin liegen (z.B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) kann die Tätowiererin keine Haftung übernehmen.
b. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 15 dieser Vertragsbedingungen oder der Pflegeanleitung beruhen.
c. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch die Person wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
d. Die Person wird aufgefordert, sich an die ihr überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit der Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
10. Recht am Bild (Dritter)
a. Die Tätowiererin kann nicht überprüfen, ob eine von der Person überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Die Person versichert gegenüber der Tätowiererin, dass sie die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt die Tätowiererin von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung ihr gegenüber erhoben werden.
11. Fotos des Tattoos der Person
a. Die Person gewährt der Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Willigt die Person in die Fotografie einer fertigen Arbeit ein, so haben sowohl die Tätowiererin als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art z. B zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien.
b. Wünscht die Person ausdrücklich keine persönliche Nennung z. B durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt sie das der Tätowiererin bei der Erstellung des Fotos mit.
12. Haftung / Haftung persönlicher Gegenstände
Die Tätowiererin und das Studio haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen der Person, welche diese mit in das Tattoostudio bringt. Die Tätowiererin weist darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Die Tätowiererin weist ausdrücklich darauf hin, dass
a) das Tätowieren mit Schmerzen verbunden ist;
b) eine Tätowierung hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der individuellen Beschaffenheit der Haut der Person, von der abgestimmten Motivvorlage abweichen kann
c) das Motiv beim Heilungsprozess verlaufen kann
d) die natürliche Hautalterung das Ergebnis nachträglich beeinflussen kann.
Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Die Person willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfindende Verletzung der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch der Person freiwillig vorgenommen
13. Hausrecht/ Abmahnung
a. Sollte eine Person nicht in der Lage sein oder es verweigern sich nach den normalen Gepflogenheiten zu verhalten, steht es der Tätowiererin frei diese Person aus dem Studio zu entfernen /entfernen zu lassen. Die Tätowiererin hat im Studio das alleinige Hausrecht – die Entscheidung zu einer solch drastischen Maßnahme (Rauswurf) obliegt dem persönlichen Empfinden der Tätowiererin, sowie die Wahl der dazu nötigen Mittel z. B zur Verteidigung.
b. Sollten Anfragen (Email/ PN) nicht nach den Regeln des Anstandes und gegenseitigen Respekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natur sein, sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie Facebook, Google o.ä. hinterlassen werden, steht es er Tätowiererin sowie dem Studio frei rechtlich per Abmahnung dagegen vorzugehen.
c. Bewertungsprofile/ Plattformen sollten ausschließlich dazu genutzt werden, sachliche und wahrheitsgemäße Informationen über das Studio / die Tätowiererin für andere zu hinterlassen, nicht um seinen Unmut über abgelehnte Projekte oder scheinbar unfreundliche Emails kund zu tun.
d. Grobes Fehlverhalten zieht rechtliche Konsequenzen nach sich und wird ggf. auch zur Anzeige gebracht.
14. Gutscheine
Bei Gutscheinen behält sich die Tätowiererin das Recht vor, die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn z.B. die Voraussetzungen von Punkt 15 nicht vorliegen oder das gewünschte Motiv von der Tätowiererin nicht gestochen werden kann oder möchte. In letzterem Fall wird sie sich bemühen, ein Motiv zu finden, mit dem sich beide Parteien einig sind. Dennoch ist ein Gutschein kein Garant für einen Termin.
a. Gutscheine werden niemals ausbezahlt und können nur im Ganzen verrechnet werden.
b. Ein Weiterverkauf der Gutscheine in jeglicher Form ist untersagt.
c. Der ausgestellte Gutschein ist nur für einen Termin bei der Tätowiererin gültig und nicht bei anderen Künstler:innen des Studios.
d. Der Gutschein ist nur so lange gültig wie auf dem Gutschein ausgewiesen wurde. Am Termintag selbst muss der Gutschein zu Einlösung noch seine Gültigkeit haben.
15. Zustand der Person
a. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Person sich nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
· Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation
· die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein
· die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
· Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren, beispielsweise HIV, Hepatitis oder Epilepsie
· eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
· ein für die Tätowiererin unzumutbarer hygienischer Zustand der Person
· ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
· Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin
b. Bei Zuwiderhandeln/Verschweigen darf die Sitzung ohne Angabe von weiteren Gründen abgebrochen werden.
c. Dasselbe gilt, wenn die Person sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
d. Die Person hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt sie dies oder ist rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der Person vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die Person aufgrund von Umständen, die sie zu vertreten hat und wird so behandelt. Für nachteilige Folgen durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben kann die Tätowiererin keine Haftung übernehmen.
e. Erfüllt die Person vor oder während eines Termins ihre Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage der Person aus Gründen, die sie zu vertreten hat und wird so behandelt.
16.Haftung
a. Das Studio haftet für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Studios verursacht wurden.
b. Das Studio haftet nicht für Schäden, die durch falsche Pflege des Tattoos durch die Person oder durch die Nichtbeachtung der Anweisungen der Tätowiererin entstanden sind.
c. Das Studio übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen oder andere Komplikationen, die im Zusammenhang mit der Tätowierung auftreten können, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Studios zurückzuführen sind.
17. Datenschutz
a. Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Person nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Vertragszwecks.
b. Die Person hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.
18. Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.
Weicht die Tätowiererin– zu Gunsten der Person – von Bestimmungen der AGB ab, geschieht dies aus Kulanz. Es besteht kein Anspruch für andere Personen auf eine solche Sonderregelung, da solche Entscheidungen im Einzelfall und nach eigenen moralischen Grundsätzen getroffen werden.
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.
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Datenschutzerklärung für Tattoo Werke
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Deine Rechte
Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung deiner gespeicherten Daten. Bei Fragen kannst du dich jederzeit über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an mich wenden.
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Tattoo Werke
Dilara Lange
Vorhelmerstr.1, 59269 Beckum
Dilara-Tattoo.Werke@gmx.de
2. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Ich erhebe und verarbeite personenbezogene Daten, die du mir im Rahmen der Terminvereinbarung, Tätowierungsberatung und -durchführung sowie der Nachsorge mitteilst. Dies umfasst insbesondere:
Stammdaten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Gesundheitsdaten: Allergien, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme (soweit für die Tätowierung relevant)
Tätowierungsbezogene Daten: Motiv, Körperstelle, Größe, Farbwahl, Datum der Tätowierung, Foto der Tätowierung (vorher/nachher)
Zahlungsdaten: (ggf.) Bankverbindung oder andere Zahlungsinformationen
Kommunikationsdaten: Korrespondenz mit Ihnen per E-Mail, Telefon oder über Social Media
Weitere Daten: Informationen, die du mir freiwillig im Rahmen der Tätowierungsberatung oder Nachsorge mitteilst.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
Terminvereinbarung und -Verwaltung:
Wenn du mich per Kontaktformular oder E-Mail kontaktierst, werden deine Angaben zur Bearbeitung der Anfrage und für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten gebe ich nicht ohne deine Einwilligung weiter
Tätowierungsberatung und -Durchführung:
Zur Erstellung des Tätowierungsmotivs, zur Auswahl der Farben und zur Durchführung der Tätowierung
Nachsorge:
Zur Beratung und Unterstützung bei der Pflege der Tätowierung und zur Behandlung von eventuellen Komplikationen
Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung:
Zur Abrechnung der erbrachten Leistungen
Kommunikation:
Zur Beantwortung deiner Fragen, zur Information über Neuigkeiten und Angebote und zur Pflege der Kundenbeziehung
Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen:
Zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, z.B. im Bereich des Gesundheitsschutzes
Beweissicherung:
Zur Dokumentation der Tätowierung und zur Wahrung unserer Rechte und Pflichten
4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Vertragserfüllung:
Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrags über die Tätowierung erforderlich
Einwilligung:
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter Daten erteilt haben, z.B. zur Verwendung von Fotos für Werbezwecke
Berechtigte Interessen:
Die Datenverarbeitung ist zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, z.B. zur Beweissicherung oder zur Abwehr von Haftungsansprüchen, erforderlich
Gesetzliche Verpflichtungen:
Die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich
5. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe deiner personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder du mir deine Einwilligung erteilt hast. Dies kann beispielsweise die Weitergabe an einen Arzt im Falle einer Komplikation sein. Ich gebe deine Daten nicht an unbefugte Dritte weiter.
6. Speicherdauer
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